Sechste Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz
(Verordnung über einfache Druckbehälter - 6. ProdSV)
vom 06.04.2016
Diese Verordnung dient der Umsetzung der Richtlinie 2014/29/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Bereitstellung einfacher Druckbehälter auf dem Markt (ABl. L 96 vom 29.3.2014, S. 45).
Die Verordnung wurde als Artikel 1 der V v. 6.4.2016 I 597 vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft, dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit, dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur und dem Bundesministerium der Verteidigung nach Anhörung des Ausschusses für Produktsicherheit mit Zustimmung des Bundesrates beschlossen. Sie ist gem. Art. 3 Abs. 1 Satz 1 dieser V am 20.4.2016 in Kraft getreten.
Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
Abschnitt 2 Pflichten der Wirtschaftsakteure, Konformitätsbewertungsverfahren
Abschnitt 4 Ordnungswidrigkeiten, Straftaten und Schlussbestimmungen