Gesetz über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit

(Arbeitsschutzgesetz- ArbSchG)

Ausfertigungsdatum: 07.08.1996

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 113 G v. 20.11.2019 I 1626

Dieses Gesetz dient der Umsetzung folgender EG-Richtlinien: -Richtlinie 89/391/EWG des Rates vom 12. Juni 1989 über die Durchführung von Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Arbeitnehmer bei der Arbeit (ABl. EG Nr. L 183 S. 1) und - Richtlinie 91/383/EWG des Rates vom 25. Juni 1991 zur Ergänzung der Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes von Arbeitnehmern mit befristetem Arbeitsverhältnis oder Leiharbeitsverhältnis (ABl. EG Nr. L 206 S. 19).

 

Erster Abschnitt Allgemeine Vorschriften

Zweiter Abschnitt Pflichten des Arbeitgebers

Dritter Abschnitt Pflichten und Rechte der Beschäftigten

Vierter Abschnitt Verordnungsermächtigungen

Fünfter Abschnitt Gemeinsame deutsche Arbeitsschutzstrategie

Sechster Abschnitt Schlußvorschriften